Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG / UVT übernommen. Voraussetzung hierfür ist das entsprechende Abrechnungsformular, das Sie am Lehrgangstag im Original abgeben müssen.
Ausnahmen:
Die Ausbildung muss vorab beantragt werden bei