Transparenz im DRK Kreisverband Altmark West e.V.
Transparenzstandards
Diese orientieren sich an den gemeinsamen Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen einer VG Bund von den Landesgeschäftsführern des Deutschen Roten Kreuzes beschlossen wurden.
Als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes sind wir in vielfältigen Aufgabenbereichen für das Gemeinwohl tätig. Wir nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft war: aus diesem Grund stellen wir möglichst umfangreich alle Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Präambel
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet.
Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks und Kreisverbände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zusammen.
Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.
Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.
Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.
Organisationsform
Adressdaten
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Altmark West e. V.
Bahnhofstraße 59
38486 Klötze
Tel.: 03909-2045
Fax: 03909-3718
E-Mail: info@drk-kloetze.de
Vereinsregister
Der DRK Kreisverband Altmark West e. V. ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 51329 eingetragen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Der Kreisverband ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt / Umsatzsteuerpflichtig.
Gründungsjahr
Der DRK Kreisverband Altmark West e. V. wurde am 04.07.1990 in Klötze gegründet.
Organisationsstruktur
Kreisversammlung
Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie besteht aus den Delegierten der Ortsverbände, den Delegierten der Gemeinschaften, den Mitgliedern des Präsidiums und den Mitgliedern des Vorstandes (mit beratender Stimme) und tagt mindestens 1x pro Jahr.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus:
- Andreas Grothe (Präsident)
- Astrid Strauß (stellv. Präsidentin)
- Tobias Kramer (Ltg. Wasserwacht)
- Benita Ferchau
- Kathrin Lehmberg
Die Geschäftsführung obliegt dem hauptamtlichen Vorstand Christian Hundt.
Vertretungsberechtigte
Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch den hauptamtlichen Vorstand Christian Hundt, allein.
Ortsvereine und Gemeinschaften
Der Kreisverband Altmark West e.V. umfasst räumlich das Gebiet des Altkreises Klötze.
Die Basis des Ehrenamts im DRK in Sachsen-Anhalt bilden die fünf Gemeinschaften: Bereitschaften, Wasserwacht, Bergwacht, Jugendrotkreuz sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Jede Gemeinschaft verfügt über eine gewählte Leitung auf Orts-, Kreis- und Landesebene und bietet Zugang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz.
Personalstruktur
Im Geschäftsjahr 2023, beschäftigte der Kreisverband durchschnittlich 90 Mitarbeiter.
Gesellschaftsrechtliche Verbindungen
keine
Schiedsgericht
Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben.'
Mitglieder Schiedsgericht
- Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
- Peter Groß (stellv. Vorsitzender)
Ziele und Aufgaben
Grundsätze
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.
Leitbild
Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.
Satzung
Die Satzung wurde am 18.10.2017 durch die Kreisversammlung neu gefasst.
DRK Gesetz
Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als „freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts.
Corporate Governance
Der DRK Kreisverband Altmark West e. V. berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung.
Der Jahresabschluss 2023 des DRK Kreisverbandes Altmark West e. V. wurde vom Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Herr Christoph Große erstellt/geprüft.
Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Altmark West e. V., werden dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt.
Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Kreisverband regeln. Hier ist z.B. eine Finanz- und Geschäftsordnung und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt.
Das Präsidium nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft war. Der Vorstand berichtet in den stattfindenden Sitzungen des Präsidiums über wesentliche Vorgänge im Kreisverband.
Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich der DRK Kreisverband Altmark West e.V. ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.
Gemeinnützigkeit
Der DRK Kreisverband Altmark West e. V. wurde mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt Salzwedel vom 07.10.2022 erneut als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft für die Jahre 2019-2021 bestätigt.
Großspenden
Der DRK Kreisverband Altmark West e.V. bekam weder von juristischen noch von natürlichen Personen Zuwendungen oder Spenden, welche mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
Nov 2021 Fördermittel BAFA
Der DRK-Kreisverband Altmark West e.V. leistet einen Beitrag zur Unterstützung der Elektromobilität in Deutschland und nahm den Umweltbonus in Anspruch. Im Einklang mit EU-rechtlichen Vorgaben informieren wir hiermit darüber, dass ein Teil dieser Maßnahme aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) mit Hilfe des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) finanziert wurde.
Ein Schwerpunkt des DARP ist die klimafreundliche Mobilität. Hieraus leitet sich unser Förderprogramm mit der Maßnahme zur Förderung des Austausches der Kfz-Fahrzeugflotte („Innovationsprämie“ = Verdopplung des Bundesanteils am Umweltbonus) ab.
Die Mitgliedstaaten müssen sich, um die Mittel zu erhalten, im Gegenzug verpflichten, wachstumsfreundliche Investitionen zu tätigen und Reformen einzuleiten. Dazu zählt etwa die Stärkung der grünen und digitalen Transformation.
Als Empfänger von EU-Mitteln müssen wir sicherstellen, dass die Förderung durch die EU-Sichtbarkeit erhält.